Die Provision ist erfolgsabhängig und fällt nur bei einem Verkauf an. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird sie nach § 656c BGB in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die genauen Konditionen besprechen wir im Erstgespräch.
Unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch per Vollmacht.
Das hängt vor allem von Lage, Zustand und einem marktgerechten Angebotspreis ab. Eine realistische Einschätzung erhalten Sie nach der Aufnahme Ihrer Immobilie vor Ort.
Ja. Wir begleiten auch Erbengemeinschaften und Paare in Trennung, stimmen uns mit allen Beteiligten ab. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt oder Ihrer Steuerberatung.