Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG / GMG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG / GMG) ist die grundlegende Reform des deutschen Heizungsrechts aus dem Jahr 2026, die das bisherige, stark umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Mai 2025 beschlossen, das Gesetz soll schrittweise im Laufe des Jahres 2026 wirksam werden. Die Kernbotschaft der Reform lautet Technologieoffenheit statt Heizungszwang, um Eigentümern die Wahlfreiheit über ihre Heizsysteme zurückzugeben. Die wichtigste Nachricht für Sie lautet: Es gibt keinen Heizungszwang mehr.
Hier sind die wichtigsten Punkte einfach zusammengefasst:
- Keine 65-Prozent-Regel mehr: Sie müssen beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr verpflichtend nachweisen, dass diese sofort zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.
- Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt: Sie dürfen weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Es gibt keine Verbote für funktionierende Heizungen.
- Die „Biotreppe“: Wenn Sie eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, muss der Brennstoff über die Jahre Schritt für Schritt umweltfreundlicher werden. Ab 2029 müssen dem normalen Gas oder Öl mindestens 10 Prozent Öko-Brennstoffe (wie Biomethan oder grüner Wasserstoff) beigemischt sein. Dieser Anteil steigt bis 2040 langsam an.
- Unterschied Altbau und Neubau: Im Altbau haben Sie die freie Wahl, welches System Sie nutzen möchten. Im Neubau gelten ab dem Jahr 2030 strengere EU-Regeln – dort sind dann nur noch klimafreundliche Heizungen (wie Wärmepumpen oder Fernwärme) erlaubt.
- Geld vom Staat: Die staatlichen Zuschüsse und Fördergelder für den Heizungstausch bleiben mindestens bis zum Jahr 2029 sicher bestehen.
Was bedeutet das für Ihre aktuelle Ölheizung?
Hier ist die direkte Antwort für Ihre Situation: Sie dürfen Ihre Heizung einfach weiterbetriebenen und müssen sie nicht austauschen.
Die wichtigsten Fakten für Sie:
- Kein Austauschzwang: Wenn Ihre Heizung voll funktionsfähig ist, gibt es kein gesetzliches Verbot. Das Gesetz sieht keine Zwangsverschrottung für funktionierende Anlagen vor.
- Die 30-Jahre-Regel beachten: Nach den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen Standard-Heizkessel (Konstanttemperatur-Kessel) erst nach 30 Jahren Laufzeit außer Betrieb genommen werden. Wenn Ihre Heizung also im Jahr 2006 eingebaut wurde, läuft diese Frist erst im Jahr 2036 ab.
- Ausnahme Niedertemperatur- und Brennwertkessel: Falls Ihre Ölheizung bereits ein modernerer Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist, ist sie von dieser 30-Jahre-Austauschpflicht sogar komplett befreit und darf noch länger laufen.
- Reparaturen sind erlaubt: Sollte an Ihrer Heizung in nächster Zeit ein Bauteil kaputtgehen, darf der Handwerker sie ganz normal reparieren.
Was passiert, wenn die Heizung irreparabel kaputtgeht?
Sollte die Heizung irgendwann gar nicht mehr zu retten sein (sogenannter Heizungshavarie), haben Sie durch das neue Gesetz die freie Wahl:
- Sie dürfen wieder eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen.
- Sie müssen dann jedoch ab dem Jahr 2029 die „Biotreppe“ beachten (schrittweise Beimischung von grünem Öl/Bio-Brennstoffen im Tank).
Möchten Sie wissen, ob Ihr Heizkessel unter die 30-Jahre-Ausnahmeregelung fällt, oder wollen Sie sehen, welche Förderungen es gäbe, falls Sie doch freiwillig tauschen möchten?
Für Ihre 20 Jahre alte Gasheizung gilt genau dasselbe wie für eine Ölheizung: Sie dürfen sie ganz normal weiterbetreiben. Es besteht aktuell kein Grund zur Panik oder Eile.
Das gilt jetzt für Ihre Gasheizung
- Kein sofortiger Austausch: Da die Heizung einwandfrei funktioniert, gibt es kein Gesetz, das Sie zum Ausbau zwingt.
- Reparaturen sind erlaubt: Wenn ein Bauteil kaputtgeht, darf Ihr Heizungsbauer die Anlage ganz normal reparieren.
- Die 30-Jahre-Regel: Ältere Standard-Heizkessel (sogenannte Konstanttemperatur-Kessel) müssen nach 30 Jahren getauscht werden. Bei einem Einbau im Jahr 2006 wäre das im Jahr 2036.
- Wichtige Ausnahme: Wenn Ihre Gasheizung ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist (was vor 20 Jahren bei Gas bereits der Standard war), gilt diese 30-Jahre-Pflicht nicht. Sie dürfen die Heizung so lange nutzen, wie sie läuft und repariert werden kann.
Was passiert, wenn sie irgendwann kaputtgeht?
Sollte die Heizung in den nächsten Jahren irreparabel ausfallen, greift das neue Gebäudemodernisierungsgesetz:
- Sie dürfen wieder eine neue Gasheizung einbauen.
- Sie müssen ab 2029 die „Biotreppe“ beachten. Das bedeutet, dass dem Gasnetz ab 2029 schrittweise mindestens 10 % grünes Gas (z. B. Biomethan) beigemischt sein müssen. Ihr Gasanbieter stellt dies über den Tarif sicher.
Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse, wenn Sie freiwillig auf ein neues System umsteigen?
Die staatlichen Zuschüsse für den Wechsel zu einer umweltfreundlichen Heizung betragen aktuell bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten. Die Abwicklung erfolgt direkt über das Zuschussprogramm 458 der KfW-Bank.
Die maximal förderfähigen Kosten sind für ein Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt. Das bedeutet, Sie können vom Staat einen reinen, geschenkten Zuschuss von maximal 21.000 Euro bekommen.
Da Ihre aktuelle Gas- oder Ölheizung 20 Jahre alt ist, haben Sie ideale Voraussetzungen für die verschiedenen Förder-Bausteine.
So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
Die Förderung basiert auf einem Baukastensystem, bei dem verschiedene Boni zusammengerechnet werden:
- 30 % Grundförderung: Diesen Basis-Zuschuss erhält jeder Eigentümer (auch Vermieter), der eine klimafreimütige Heizung wie eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasseanlage einbaut.
- + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Da Ihre Gas- oder Ölheizung mindestens 20 Jahre alt ist und noch funktioniert, erhalten Sie diesen Extra-Bonus. Wichtig: Den Bonus gibt es nur, wenn die alte Heizung im Zuge des Tauschs komplett verschrottet wird und Sie das Haus selbst bewohnen.
- + 30 % Einkommens-Bonus: Wenn Sie das Haus selbst bewohnen und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt, gibt es diesen zusätzlichen Bonus.
- + 5 % Effizienz-Bonus: Diesen Zusatz gibt es exklusiv für Wärmepumpen, wenn sie Erd- oder Grundwasser als Quelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel (wie Propan) arbeiten.
Wichtige Förderregeln für Sie
- Die 70-Prozent-Grenze: Obwohl rechnerisch mehr Prozentpunkte möglich wären (30 % + 20 % + 30 % = 80 %), ist die Gesamtförderung gesetzlich bei maximal 70 Prozent gedeckelt.
- Rechenbeispiel (Wärmepumpe für 30.000 €):
- Ohne Einkommens-Bonus (Grundförderung + Geschwindigkeits-Bonus) = 50 % Zuschuss (Sie erhalten 15.000 € vom Staat).
- Mit Einkommens-Bonus = 70 % Zuschuss (Sie erhalten das Maximum von 21.000 € vom Staat).
- Keine Förderung für reine fossile Heizungen: Wenn Sie sich wieder für eine reine, neue Gas- oder Ölheizung entscheiden, gibt es dafür 0 % staatliche Zuschüsse.
Sprechen Sie uns gerne an; gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihren Immobilienverkauf und klären alle Fragen zu Ihrer Heizungsanlage.