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Neues Maklergesetz

Neues Gesetz der Maklerprovision

Grundsätzlich gilt: Wer die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nimmt, muss eine Provision zahlen.

1. Wer hat bisher die Maklerprovision gezahlt?

Was Viele nicht wussten: Die Maklerprovision wurde in vielen Bundesländern bereits vor dem neuen Gesetz geteilt. Es gab allerdings keine verbindliche Regelung darüber, zu welchen Anteilen sich Käufer und Verkäufer der Immobilie die Kosten für den Immobilienmakler teilten. In den Bundesländern Hessen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen zahlten die Käufer bisher die gesamte Provision.

2. Wer muss nach aktueller Gesetzeslage die Maklerprovision zahlen?

Das neue Gesetz, welches am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Courtage hälftig teilen-, und zwar bundesweit. Als Ausnahme ist bei Wohnimmobilien nur noch die sogenannte Innenprovision zulässig, bei der der Verkäufer die Maklerkosten vollständig übernehmen darf. Jedoch nicht andersrum. Eine alleinige Außenprovision, bei der der Käufer alleinig zur Provisionszahlung verpflichtet, wird, ist nicht mehr zulässig.

3. Gibt es Ausnahmen, bei denen das neue Gesetz nicht greift?

Das neue Gesetz gilt nicht beim Verkauf von Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken und Mehrfamilienhäusern an Kapitalanleger. Hier kann die Provision frei geregelt werden mit z.B. alleiniger Außenprovision. Es gilt also nur beim Verkauf von Wohnimmobilien an Privatkäufer. Auch gibt es wie bei Punkt 2 erwähnt die Möglichkeit, dass der Verkäufer alleinig für die Provision aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.

4. Welche Vorteile bringt das neue Gesetz mit sich?

Hier profitieren sowohl Immobilienverkäufer – als auch Käufer. Nicht nur, dass Immobilienkäufer durch eine faire Teilung bezüglich der Kaufnebenkosten entlastet werden- auch der Umgang mit den Immobilieneigentümern wird sich weiter professionalisieren. Hier wird sich in Zukunft die Spreu vom Weizen trennen. Langfristig werden sich nur noch seriöse Dienstleister am Markt halten können.

5. Wird die Provision künftig auf den Kaufpreis aufgeschlagen?

Wir von JACORA Immobilien können Sie beruhigen. Ganz ausschließen kann man das bei manchen Anbietern natürlich nicht. ABER erfahrene Immobilienmakler wie wir sehen bewusst davon ab. Denn wir wissen wie sehr sich zu hohe Immobilienpreise negativ auf die Vermarktung auswirken. Die Immobilien werden durch ihre übermäßig lange Verweildauer auf dem heute so transparenten Markt zum Ladenhüter. Wir sind uns der Verantwortung beim Immobilienverkauf bewusst und zielen auf eine marktgerechte und realistische Preisfindung ab. Käufer und Verkäufer sollen gleichermaßen zufriedengestellt sein. Nehmen Sie den Makler der Ihnen den besten Preis ERZIELT- und nicht den der Ihnen den höchsten Preis NENNT.

6. Warum Sie einen Immobilienexperten mit dem Verkauf beauftragen sollten:

Geben Sie Ihr Bestes in beste Hände! Nehmen wir als Beispiel die Inanspruchnahme eines Anwaltes. Wenn es um ein Wesentliches Ihres Vermögens geht- nehmen Sie dann den billigsten Anwalt- oder den, der Ihnen den größten Nutzen erzielt? Und so sollten Sie auch bei der Auswahl des Maklers vorgehen. Machen Sie sich bewusst, dass ein mit dem Makler geschlossener Alleinauftrag ein Qualitätsversprechen darstellt, auf welches Sie sich immer berufen können.